VORBEREITUNG

Meeting: Vor jedem Spieltag wird ein Meeting vom Veranstalter abgehalten, in dem evtl. Änderungen und Spielpläne ausgegeben werden. Sicherheitsbestimmungen erläutert und Verhaltensregeln besprochen werden. Jedes Team hat hierzu einen Vertreter abzustellen.

Verzichtserklärung: Jeder Spieler muss eine Verzichtserklärung ausfüllen, in der er versichert, dass er im Schadensfall keine Ansprüche an den Veranstalter stellt. Diese gilt für jeden Teilnehmer.

Messungen: Die maximale Schussgeschwindigkeit darf 210 bis 214 fps (in Dtl.) nicht überschreiten. Alle Markierer müssen vor dem Spiel gemessen werden. Für die Einstellung ist jeder Spieler selbst verantwortlich. Spieler, egal ob sie ausgeschieden sind oder nicht, dürfen nie etwas an der Geschwindigkeit ihrer Markierer verändern oder das Gas abtrennen, sowie die CO2 oder HP-Patrone. Die Geschwindigkeit kann jedes mal nach dem Spiel vom Veranstalter kontrolliert werden. Jeder Spieler muss sich dafür bereithalten.


VERHALTENSREGELN AUF DEM GELÄNDE DER PAINTBALL-ARENA SCHÖNWALDE

1. Die Maske muss auf dem Spielfeld immer und ohne Ausnahme getragen werden. Verschossene Paintballs bewegen sich mit bis zu 214fps. Gefährlich sind die Paintballs im Prinzip nur für die Augen, da Paintballs den allergrößten Teil ihrer Bewegungsenergie beim zerplatzen verbrauchen.

2. Spiele immer nur mit der richtigen Schutzausrüstung, sowie dem Bewusstsein, welche Verantwortung man mit Führung der Paintball Waffe trägt.

3. Der Schiedsrichter ist der Boss! In Spielen mit Marshall, Gruppenleiter, Veranstalter oder Schiedsrichter ist sein Wort Gesetz. Auf einem Feld mit Spielern mit Paintball Waffen ist Disziplin ausschlaggebend.

4. Wenn kein Spiel läuft- Laufstopfen rein! Der Laufstopfen hindert Paintballs daran, unfreiwillig den Lauf zu verlassen. Damit man niemanden die Augen verletzt gilt: Sobald das Spiel beendet ist oder noch nicht angefangen hat, solange die Paintball Waffe nicht zerlegt ist und immer, wenn man sich außerhalb des Spielfeldes aufhält: Laufstopfen rein!

5. Maske auf! Überall auf dem Spielfeld, selbst wenn das Spiel noch nicht begonnen hat oder man sich "nur mal umschaut", muss zur eigenen Sicherheit eine Schutzmaske getragen werden. Wer während einem Spiel die Maske abnimmt, wird sofort vom Spiel ausgeschlossen.

6. Wer "Hit" sagt, ist raus! Sobald man "Hit" oder "Treffer" ruft, ist man aus dem Spiel, egal ob man getroffen wurde oder nicht. Diese Regel muss man kennen.

7. Wer getroffen wurde - Raus! Wer getroffen wurde, hat das Spielfeld umgehend zu verlassen, entweder mit der Hand oder der Paintball Waffe über dem Kopf. Als getroffen zählt man normalerweise nur, wenn man einen Splat hat, sprich: wenn die Kugel auch geplatzt ist. Zudem immer beachten: die Regel Nummer 4 - Laufstopfen rein.

Und: Reden mit den Mitspielern nach ausscheiden ist nicht erlaubt.

8. Einschießen nur am Schießstand! Wildes „geballer“ ist nicht gerne gesehen, vor allem nicht auf Plakate, Banner oder Geschäftsgebäude. Es gibt auf unserem Gelände einen Schießstand, auf dem man seine Paintball Waffe einstellen und ein paar Probeschüsse machen kann.

9. Informiert euch über Besonderheiten! Oft gibt es auf jedem Feld Sonderregeln, die mit den Besonderheiten der Anlage zu tun haben.

10. Volljährigkeit! Jeder Spieler muss, mit einem gültigen Ausweis, seine Volljährigkeit nachweisen (Personalausweis, Reisepass).

11. Drogenverbot! Es herrscht ein Spielverbot für alkoholisierte oder berauschte Personen.

12. Die Verwendung von Ausrüstung, welche die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt mittelbar oder unmittelbar gefährdet ist verboten. Das Feuern auf Personen, welche ihren Augenschutz sichtbar nicht verwenden, ist verboten. Das Feuern auf Tiere ist verboten. Das Feuern auf unbeteiligte Personen ist verboten. Das absichtliche Feuern auf unbeteiligte Objekte ist verboten. Es ist verboten, unbeteiligte Personen in Schrecken zu versetzen. Es muss sich so verhalten werden, dass nicht der Eindruck entsteht, oder entstehen kann, dass für jegliche Personen, Tiere oder Objekte irgendeine Gefahr besteht.

13. Das Mitbringen von eigenen Paintballs ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Der Verkauf von Paintballs auf dem Gelände der Paintball-Arena ist ausschließlich dem Betreiber vorbehalten. Zuwiderhandlung wird mit sofortigem Hausverbot geahndet. Keine Rücknahme von überschüssiger Paint.

14. Schadensersatz der durch Schäden die bei Befüllung von Pressluft oder CO²-Speicherflaschen entstehen können wird nicht geleistet.

ZUR AUSRÜSTUNG

Markierer: Jeder Spieler darf nur einen Markierer mit ins Spiel nehmen. Markierer müssen mit Laufstopfen gegen versehentliches entladen eines Schusses gesichert sein. Die Schussgeschwindigkeit und Projektilgeschwindigkeit darf nur mit Werkzeug verstellbar sein. vollautomatische Markierer sind verboten! Nur halbautomatische Markierer, die beim drücken des Abzuges jeweils nur einen Schuß abgeben dürfen verwendet werden.

Schutzbrille: Jeder Spieler muss innerhalb des Spielfeldes eine geprüfte Schutzbrille tragen. Jeder Spieler ohne Schutzbrille wird von der Spielleitung vom Feld verwiesen werden.

Kleidung: Jeder Spieler hat darauf zu achten, dass vor Spielbeginn keine Treffer auf der Ausrüstung zusehen sind.

Verbotene Kleidungsstücke: gepolsterte, beschichtete oder gummierte Bekleidung. Jeder Spieler darf nicht mehr als 2 Kleidungsstücke übereinander am Oberkörper tragen.

Farbkugeln: Farbkugeln müssen immer frisch, unbehandelt, nicht gefroren oder gehärtet, abwaschbar, ungiftig und biologisch abbaubar sein. Waren oder Leistungen die einmal verkauft wurden, können nicht zurückgegeben werden. Ausnahme, es liegt ein Fehler oder Mangel vor.

Zubehörteile: Spieler dürfen alle bis auf die nachfolgend aufgeführten Zubehörteile mit in das Spielfeld nehmen. Ein Verstoß wird als Regelverstoß mit Strafpunkten und der Disqualifikation des Spielers bestraft: Trillerpfeifen und andere Heulgeräte; Schutzschilder; Taschenlampen und andere Lichtquellen; Feuerzeuge, Handwärmer, hitzeerzeugende Gegenstände, Waffen, Leuchtkörper, Rauchbomben, Farbminen, etc. Werkzeuge oder Ersatzteile, welche Schussgeschwindigkeit verändern können; Schalldämpfer, etc. Sprechfunkgeräte, Handies und andere Signalquellen-Gegenstände

WEITERES ZUR VERANSTALTUNG

1. Die Benutzung der Paintball- Markierer ist nur am zugewiesenen Gelände gestattet.

2. Gutes (festes und hohes) Schuhwerk oder Stiefel unbedingt erforderlich.

3. Zelte und Schlafsäcke müssen von den Teilnehmern mitgebracht werden (Miete auf Anfrage möglich). Bitte voranmelden.

4. Die Teilnehmer akzeptieren durch die Buchung die durch Paintball möglichen Blessuren.

5. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko bei den Veranstaltungen der Paintball-Arena Schönwalde teil.

6. Der Veranstalter kann nicht für etwaige Schäden (dazu gehören auch Verschmutzungen) an Ausrüstung, Kleidung oder Gesundheit haftbar gemacht werden.

7. Die Kosten für diese Veranstaltung muss jeder Teilnehmer selbst tragen. Bei der Anmeldung zur Paintball-Arena Schönwalde fällt eine Gebühr an. Diese werden bei Antritt verrechnet. Die Zahlung der Anmeldegebühr muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltung erfolgen. Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, wird ihm die Anmeldegebühr zurückerstattet. Allerdings wird ein Nachweis benötigt. Ein Rücktritt und somit die Erstattung der Anmeldegebühr aus anderen, als Krankheitsgründen kann nur bis 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Nach dieser Frist kann die Anmeldegebühr nicht mehr erstattet werden. Die Gesamtkosten für diese Veranstaltung belaufen sich auf den im Vorfeld vereinbarten Wert in Euro pro Person. Die Reisekosten sind nicht enthalten.

8. Die Anreise erfolgt in Privat- PKW bzw. in Fahrgemeinschaften. Die Kostenteilung regelt jeder Fahrer individuell.

9. Ein Shuttle-Service kann nach Vereinbarung eingerichtet werden.

10. Jeder Teilnehmer muss eine „Verantwortungskarte“ gegen eine Gebühr von 10 € beim Veranstalter erwerben. Diese Karte wird vom Teilnehmer während des Aufenthaltes auf dem Gelände der Paintball-Arena-Schönwalde am Körper mitgeführt. Bei Verstößen gegen die „VERHALTENSREGELN AUF DEM GELÄNDER DER PAINTBALL-ARENA-SCHÖNWALDE“ wird von der Karte des Betroffenen Teilnehmers eine Ecke entfernt. Jede fehlende Ecke der Karte wird mit 5 € berechnet. Ist der Wert der Karte erschöpft, so wird der Teilnehmer von allen weiteren Spielen für einen Spieltag ausgeschlossen. Ist die Karte bei Beenden des Spieltages vollständig, wird die Gebühr in Höhe von 10€ zurück erstattet.


VERZICHTSERKLÄRUNG

VERZICHTSERKLÄRUNG ZWISCHEN DER PAINTBALL ARENA SCHÖNWALDE UND DEN ZWISCHEN #1 BIS #20 GENANNTEN PERSONEN:

Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus folgenden Risiken bewusst (Kämpfe mit Paintballwaffen (auch Markierer genannt), Verfolgungs-jagten etc.). Er verpflichtet sich über die geltende Sicherheitsbestimmungen zu informieren (Anwesenheit bei der Sicherheitseinweisung!) und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung der Spielleitung zu unterziehen. Realwaffen (Messer etc.), Volllatex- und Holzwaffen, Softair-Waffen, sowie von der Paintball-Arena-Schönwalde nicht genehmigte Waffen dürfen nicht mitgeführt werden. Bei allen dargestellten Kämpfen mit den Paintballwaffen sind Schüsse/Schläge auf Kopf- und Hals, sowie Stechen verboten! Jegliche Art von waffenlosem Kampf ist untersagt. Vorsätzliche Körperverletzung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Vollständig angemeldet sind alle Teilnehmer erst mir Eingang des jeweiligen unterschriebenen Anmeldebogens und des Teilnahmebeitrages. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Teilnehmerplätze sind nicht generell übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine beliebige andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

Den Anweisungen und Sicherheitshinweisen der Spielleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, grobfahrlässiges und spielstörendes Verhalten mit dem Verweis von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung jeglicher Kosten, zu ahnden. Für Schäden jeglicher Art, die aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit heraus entstehen, haftet der jeweilige Verursacher. Die Spieler unterlassen alles, was zu einer Gefährdung von Mitspielern oder dem Entstehen einer Straftat führen könnte. Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr und Haftung am Paintball oder Gotcha Spiel teil und ist im Einzelfall selbst für die Konsequenzen seines Handelns verantwortlich! Die Veranstalter haften nicht für Sach- und / oder Personenschäden, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit seitens der Veranstalter. Die Veranstalter haften nicht für Sach- oder Personenschäden, außerhalb des Spielgeländes. Die Veranstalter übernehmen keinerlei Aufsicht über Tun und Handeln der Teilnehmer außerhalb des Veranstaltungsgeländes. Das Veranstaltungsgelände umfasst den vor Ort vom Veranstalter beschrieben Bereich. Die Benutzung pyrotechnischer Gegenstände, Feuerwerkskörper u.ä. verboten.

Die Wirksamkeit dieser AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB unberührt. Mit der Unterschrift des Unterzeichners erklärt der Unterzeichner die „VERZICHTSERKLÄRUNG“, sowie die genannten „VERHALTENSREGELN AUF DEM GELÄNDER DER PAINTBALL-ARENA SCHÖNWALDE“ als gelesen, verstanden und akzeptiert.



SPIELREGELN

1. Jeder Treffer zählt, sofern der Paintball geplatzt ist. d.h. auch bei einem Treffer auf dem Markierer oder auf der restlichen Ausrüstung. Das gilt übrigens auch für Treffer, die von einem eigenen Teamspieler (friendly fire) kamen oder die man sich selbst zugefügt hat.

2. Sobald man getroffen wurde, scheidet man aus dem Spiel aus (wenn der Paintball geplatzt ist). Man darf danach mit keinem Teammitglied kommunizieren, sei es akustisch oder visuell. Es darf nach ausscheiden keine Ausrüstung an andere Spieler weitergegeben werden oder mit dem Markierer Schüsse abgeben werden. Der V0 des Markierer darf im Spiel nicht geändert werden, gemeint ist damit die Austrittsgeschwindigkeit des Paintballs aus dem Markierer.

3. Werkzeuge oder andere Geräte jeder Art dürfen nicht mit auf das Spielfeld genommen werden. Das gilt insbesondere für Geräte zur Kommunikation (z.B. Pfeifen, Funk, Handys), Raucherzeugende und explosive Gegenstände und Farbe die nicht biologisch abbaubar ist.

4. Die Kleidung darf Paintballs nicht vom platzen abhalten. Aus diesem Grund ist nur Kleidung mit maximal zwei Lagen erlaubt. Wenn man also z.B. mit drei Pullovern auf dem Spielfeld auftaucht, so ist das nicht im Sinne der Regeln. Erlaubt sind 2 Lagen Kleidung. Empfehlenswert ist lange Kleidung.

5. Das Feld wird durch ein Tape oder einen Zaun in Form eines Fangnetzes begrenzt.

6. Die Teams sollten 5 Minuten vor Spielbeginn am Spielfeld sein. Stehen die Teams am Startpunkt und sind bereit, zählt der Hauptschiedsrichter von 5 abwärts und pfeift das Spiel an. Alle Spieler haben sich zu diesem Zeitpunkt an Ihrer Basis zu befinden. Alle anderen Spieler gelten als markiert. Die Spielzeit beträgt 10 bis 45 Minuten. Versucht ein Team einen Frühstart, wird der Start wiederholt. Sollte ein Team nach einer Wartezeit von 2 Minuten nach Zeitplan nicht angetreten sein, wird das Spiel als Sieg für das andere Team gewertet. Ein Spiel ist beendet, wenn die Zeit abgelaufen ist oder je nach Regel ein nicht markierter Spieler die Fahne an ihren Bestimmungsort gebracht hat.

7. Ein Fahnenriss ist vollständig, wenn ein nicht markierter Spieler die Fahne mindestens 1,5m vom Fahnenpunkt weggetragen hat. Ist der Fahnenträger markiert, so muss er sich hinstellen und die Fahne gut sichtbar in die Luft halten. Die Fahne zählt beim Fahnenriss auch als Ausrüstungsgegenstand. Wird die Fahne abgelegt, so zählt sie als verloren.

8. Es gibt keine Wiederholungsspiele, egal wie ein Spiel ausgeht. Es sei denn, ein Spieler verletzt sich und das Spiel muss “eingefroren” werden und danach sogar abgebrochen.

9. Markierte Spieler haben so schnell wie möglich das Spielfeld zu verlassen. Als markierte Spieler gelten nur jene, die die Hand über den Kopf heben und den Markierer nach oben oder unten halten. Als Markierung gelten Treffer, die größer sind als ein Eurostück und sich an der gesamten Ausrüstung als auch am Körper befinden. Der Spieler gilt auch als markiert, wenn ihn die Kugel eines Mitspielers trifft oder wenn er die Feldabsperrung mit Ausrüstungsgegenständen verlässt, “out” oder “hit” ruft. Während eines Spiels muss der Spieler sofort den Veranstalter oder Schiedsrichter informieren, wenn wer ohne Treffer markiert wurde (Raufknien, Lauf säubern). Der Veranstalter oder Schiedsrichter entfernt den Treffer. Falls sich zwei oder mehr Spieler gegenseitig markieren, werden alle Spieler aus dem Spiel genommen, falls sie sich nicht untereinander einigen können.

10. Bei unsportlichem Körperkontakt kann ein Team disqualifiziert werden.

11. Wenn ein Spieler durch einen Veranstalter oder Schiedsrichter gecheckt wird, ruft dieser vorher “neutral” und somit ist dieser Spieler aus dem Spielgeschehen ausgenommen, d. h., er darf nicht markiert werden und man darf sich diesem Spieler nicht nähern oder seine Position verändern. Ist der Spieler „clean“, so ruft dies der Veranstalter oder Schiedsrichter aus.

12. Haben mehrere Teams die gleiche Punktzahl nach der ersten Runde, so richtet man sich nach folgenden Punkten: Niedrigere Strafpunkte / die meisten Fahnen gehängt / die meisten Erstrisse. Sollten trotz dieser Tiebreak-Kalkulation immer noch Teams die gleiche Punktzahl haben, so gibt es ein Entscheidungsspiel.

Punkte:

5 Punkte pro markiertem Spieler

25 Punkte für den 1. Fahnenriss

50 Punkte für Fahne hängen

Strafpunkte

100 = Absetzen der Maske innerhalb des Spielfeldes

50 = ohne Laufstopfen außerhalb vom Spielfeld

50 = Reden markierter Spieler (Deadman Talk)

50 = Schießen in der Safety-Zone



ZUR WOCHENEND-VERANSTALTUNG

- Die Wochenend-Veranstaltung fällt unter Abenteuerreise und unterliegt nicht den allgemeinen Reise- und Stornobedingungen.

- Tagsüber gilt absolutes Alkoholverbot und Drogenverbot, ein Verstoß kann zur Nichtteilnahme an einzelnen Programmpunkten führen.

- Den Weisungen der Veranstalter ist im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer absolut Folge zu leisten, ein Verstoß kann zum Ausschluss bei Übungen und Programmpunkten führen.

- Ein unerlaubtes Entfernen von der Gruppe während der Übungen ist verboten.

- Die Benutzung der Paintball-Markierer ist nur am zugewiesenen Gelände gestattet.

- Änderungen am Ablauf der Programme vorbehalten. (teilweise auch wetterbedingt)

- Gutes (festes und hohes) Schuhwerk oder Sportschuhe unbedingt erforderlich, ebenso Regenschutz.

- Zelte und Schlafsäcke müssen von den Teilnehmern mitgebracht werden (Miete auf Anfrage möglich). Es stehen auch Unterkünfte auf dem Gelände oder in Hotels und Pensionen zur Verfügung. Bitte voranmelden.

- Die Teilnehmer akzeptieren durch die Buchung die durch Paintball möglichen Blessuren.

- Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko bei den Veranstaltungen der Paintball-Arena Schönwalde teil.

- Jeder Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Teilnahme unter 18 Jahren ist nicht gestattet.

- Der Veranstalter kann nicht für etwaige Schäden (dazu gehören auch Verschmutzungen) an Ausrüstung, Kleidung oder Gesundheit haftbar gemacht werden.

- Die Kosten für diese Veranstaltung muss jeder Teilnehmer selbst tragen. Bei der Anmeldung zur Paintball-Arena Schönwalde fällt eine Gebühr an. Diese werden bei Antritt verrechnet. Die Zahlung der Anmeldegebühr muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltung erfolgen. Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, wird ihm die Anmeldegebühr zurückerstattet. Allerdings wird ein Nachweis benötigt. Ein Rücktritt und somit die Erstattung der Anmeldegebühr aus anderen, als Krankheitsgründen kann nur bis 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Nach dieser Frist kann die Anmeldegebühr nicht mehr erstattet werden. Die Gesamtkosten für diese Veranstaltung belaufen sich auf den im Vorfeld vereinbarten Wert in Euro pro Person. Die Reisekosten sind nicht enthalten.

- Die Anreise erfolgt in Privat-PKW bzw. in Fahrgemeinschaften. Die Kostenteilung regelt jeder Fahrer individuell.

- Ein Shuttle-Service kann nach Vereinbarung eingerichtet werden.

- Änderungen sind dem Veranstalter vorbehalten.

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